Änderungen im BUAG und BSchEG – Schutz von Teilzeit‑ und Hinterbliebenen
Ministerialentwurf vom 25.04.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz sowie das Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Er führt neue Todesfall‑Leistungen ein, senkt die Verzugszinsen, verlängert Fristen für Urlaubsersatzleistungen und verschärft die Meldepflichten bei Teilzeit‑ und fallweiser Beschäftigung, um Sozialbetrug zu reduzieren.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/26/2017XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz sowie das Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Er führt neue Todesfall‑Leistungen ein, senkt die Verzugszinsen, verlängert Fristen für Urlaubsersatzleistungen und verschärft die Meldepflichten bei Teilzeit‑ und fallweiser Beschäftigung, um Sozialbetrug zu reduzieren.Schwerpunkte
- Eine neue Regelung (§ 3c) legt fest, dass im Todesfall des Arbeitnehmers die Abfindung, die Abfertigung, ein Ersatzanspruch für Winterfeiertage und eine Überbrückungsabgeltung zu gleichen Teilen an Ehegatten, eingetragene Partner und Kinder ausgezahlt werden. Der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sonst fällt er in die Verlassenschaft.
- Die Verzugszinsen für nicht zurücküberwiesenes Urlaubsentgelt werden von 10 % p.a. auf 4 % p.a. plus den am 31. Oktober des Vorjahres geltenden Basiszinssatz gesenkt, um sie an die Regelungen des ASVG anzupassen.
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