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ArbeitnehmerInnenschutz‑Deregulierungsgesetz 2017
Ministerialentwurf vom 08.05.2017

Zusammenfassung

Das Gesetz reduziert Bürokratie im Arbeitnehmerschutz, führt ein generelles Rauchverbot mit Ausnahmen ein und vereinfacht die ärztliche Ermächtigung, während es gleichzeitig Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen senkt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/9/2017XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Gesetz reduziert Bürokratie im Arbeitnehmerschutz, führt ein generelles Rauchverbot mit Ausnahmen ein und vereinfacht die ärztliche Ermächtigung, während es gleichzeitig Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen senkt.

Schwerpunkte

  • Die Pflicht zur Aufzeichnung von Beinahe‑Unfällen entfällt, wodurch Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand haben.
  • Ein generelles Rauchverbot wird für alle Arbeitsstätten in Gebäuden eingeführt, mit der Möglichkeit, separate Raucher*innenräume einzurichten, die jedoch nicht zu Arbeits‑, Aufenthalts‑, Bereitschafts‑ oder Sanitätsräumen gehören dürfen.
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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