<!--[-->KindRückG 2017 – Neuerungen im Verfahren zur Rückführung von entführten Kindern<!--]-->
KindRückG 2017 – Neuerungen im Verfahren zur Rückführung von entführten Kindern
Ministerialentwurf vom 10.05.2017

Zusammenfassung

Das KindRückG 2017 integriert die Regelungen zum Haager Kindesentführungsübereinkommen in das Außerstreitgesetz, schafft einen neuen 7a‑Abschnitt und gibt Gerichten sowie Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse zur schnellen Rückführung von entführten Kindern.
Bundesministerium für Justiz5/11/2017XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das KindRückG 2017 integriert die Regelungen zum Haager Kindesentführungsübereinkommen in das Außerstreitgesetz, schafft einen neuen 7a‑Abschnitt und gibt Gerichten sowie Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse zur schnellen Rückführung von entführten Kindern.

Schwerpunkte

  • Ein Antrag auf Rückführung oder Kontaktrecht muss beim zuständigen Pflegschafts‑ bzw. Bezirksgericht schriftlich eingereicht und an das Bundesministerium für Justiz weitergeleitet werden.
  • Gerichte behandeln die Anträge vorrangig, prüfen die formalen Voraussetzungen (Übersetzungen, Vollmacht) und können unbegründete Anträge sofort zurückweisen.
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.