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Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 – Neuer Datenschutzrahmen für Österreich
Ministerialentwurf vom 11.05.2017

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, führt ein neues Datenschutzgesetz ein und schafft die Datenschutzbehörde sowie den Datenschutzrat, um den Schutz personenbezogener Daten in Österreich zu stärken und an die EU‑Datenschutz‑Grundverordnung anzupassen.
Bundeskanzleramt5/12/2017XXV
Verfassung

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, führt ein neues Datenschutzgesetz ein und schafft die Datenschutzbehörde sowie den Datenschutzrat, um den Schutz personenbezogener Daten in Österreich zu stärken und an die EU‑Datenschutz‑Grundverordnung anzupassen.

Schwerpunkte

  • Das Bundes‑Verfassungsgesetz wird um den Begriff „allgemeine Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten“ erweitert, sodass Datenschutz künftig als Verfassungs‑ und Grundrecht verankert ist.
  • Das neue Datenschutzgesetz regelt das Grundrecht auf Datenschutz, den Anwendungsbereich, die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern sowie die Rechte betroffener Personen.
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Duzdar Muna, Mag. - 47

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