Erweiterung der StPO: Lokalisierung, verschlüsselte Nachrichten & neue Beschlagnahme‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 09.07.2017Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Strafprozessordnung um neue Ermittlungsmaßnahmen: Lokalisierung technischer Geräte, Überwachung von Nachrichten und speziell verschlüsselter Kommunikation, sowie weitere Änderungen bei Briefbeschlagnahme, PUK‑Code‑Auskunft und akustischer Fahrzeugüberwachung.Bundesministerium für Justiz7/10/2017XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Strafprozessordnung um neue Ermittlungsmaßnahmen: Lokalisierung technischer Geräte, Überwachung von Nachrichten und speziell verschlüsselter Kommunikation, sowie weitere Änderungen bei Briefbeschlagnahme, PUK‑Code‑Auskunft und akustischer Fahrzeugüberwachung.Schwerpunkte
- Die Beschlagnahme von Briefen ist künftig ohne die Voraussetzung, dass der Beschuldigte in Haft ist oder festgenommen wurde, zulässig.
- Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen nun zusätzlich den PUK‑Code des Teilnehmers herausgeben, wenn die Strafverfolgungsbehörde dies verlangt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.