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Erweiterung von Überwachungsbefugnissen und Kostenersatz bei Fehlalarmen
Ministerialentwurf vom 09.07.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesstraßen‑Mautgesetz, die Straßenverkehrsordnung und das Telekommunikationsgesetz. Er führt neue Informations‑ und Herausgabepflichten für Bildaufnahmen, erweitert Befugnisse von Kennzeichenerkennungs‑ und Videoüberwachungssystemen und schafft eine Kostenersatzpflicht bei mutwilligen Notrufen.
Bundesministerium für Inneres7/10/2017XXV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesstraßen‑Mautgesetz, die Straßenverkehrsordnung und das Telekommunikationsgesetz. Er führt neue Informations‑ und Herausgabepflichten für Bildaufnahmen, erweitert Befugnisse von Kennzeichenerkennungs‑ und Videoüberwachungssystemen und schafft eine Kostenersatzpflicht bei mutwilligen Notrufen.

Schwerpunkte

  • Eine neue Informationspflicht verpflichtet öffentliche und private Betreiber, die den öffentlichen Raum überwachen, die zuständige Sicherheitsbehörde über den Einsatz von Bildverarbeitungstechniken zu informieren.
  • Bestimmte öffentliche und private Rechtsträger müssen bei Bedarf unverzüglich Videomaterial an die Sicherheitsbehörden herausgeben oder einen Echtzeit‑Stream bereitstellen.
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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