Verbot individueller Bargeldabhebungsgebühren und Befreiung von Dritt‑GGA‑Kosten
Ministerialentwurf vom 27.08.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Verbraucherzahlungskontogesetz, sodass Banken keine gesonderten Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten erheben dürfen, außer sie wurden individuell mit dem Kunden ausgehandelt. Zusätzlich müssen Banken Verbraucher von Gebühren freistellen, die unabhängige Geldautomatenbetreiber verlangen. Das Ziel ist mehr Transparenz und ein fairerer Wettbewerb.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/28/2017XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Verbraucherzahlungskontogesetz, sodass Banken keine gesonderten Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten erheben dürfen, außer sie wurden individuell mit dem Kunden ausgehandelt. Zusätzlich müssen Banken Verbraucher von Gebühren freistellen, die unabhängige Geldautomatenbetreiber verlangen. Das Ziel ist mehr Transparenz und ein fairerer Wettbewerb.Schwerpunkte
- Ein Vertrag zwischen Bank und Kunde darf keine gesonderten Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen an Geldautomaten enthalten, es sei denn, diese wurden individuell mit dem Kunden ausgehandelt.
- Zahlungsdienstleister müssen Verbraucher von allen Gebühren befreien, die unabhängige Geldautomatenbetreiber für Bargeldabhebungen verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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