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Verbot individueller Bargeldabhebungsgebühren und Befreiung von Dritt‑GGA‑Kosten
Ministerialentwurf vom 27.08.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Verbraucherzahlungskontogesetz, sodass Banken keine gesonderten Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten erheben dürfen, außer sie wurden individuell mit dem Kunden ausgehandelt. Zusätzlich müssen Banken Verbraucher von Gebühren freistellen, die unabhängige Geldautomatenbetreiber verlangen. Das Ziel ist mehr Transparenz und ein fairerer Wettbewerb.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/28/2017XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Verbraucherzahlungskontogesetz, sodass Banken keine gesonderten Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten erheben dürfen, außer sie wurden individuell mit dem Kunden ausgehandelt. Zusätzlich müssen Banken Verbraucher von Gebühren freistellen, die unabhängige Geldautomatenbetreiber verlangen. Das Ziel ist mehr Transparenz und ein fairerer Wettbewerb.

Schwerpunkte

  • Ein Vertrag zwischen Bank und Kunde darf keine gesonderten Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen an Geldautomaten enthalten, es sei denn, diese wurden individuell mit dem Kunden ausgehandelt.
  • Zahlungsdienstleister müssen Verbraucher von allen Gebühren befreien, die unabhängige Geldautomatenbetreiber für Bargeldabhebungen verlangen.
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Stöger Alois, diplômé

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