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Versicherungsvertriebsgesetz 2017 – Reform des Versicherungsaufsichts‑ und Vertragsrechts
Ministerialentwurf vom 08.08.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz. Er führt neue Regelungen für den Versicherungsvertrieb ein – u. a. interne Leitlinien, Vertriebs‑Funktion, Aufzeichnungspflichten, erweiterte Informations- und Beratungspflichten, strengere Vorgaben zu Interessenkonflikten und Vergütungsverbote sowie ein Meldesystem für Verstöße. Gleichzeitig wird die elektronische Kommunikation im VVG neu geregelt.
Bundesministerium für Finanzen8/9/2017XXV
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz. Er führt neue Regelungen für den Versicherungsvertrieb ein – u. a. interne Leitlinien, Vertriebs‑Funktion, Aufzeichnungspflichten, erweiterte Informations- und Beratungspflichten, strengere Vorgaben zu Interessenkonflikten und Vergütungsverbote sowie ein Meldesystem für Verstöße. Gleichzeitig wird die elektronische Kommunikation im VVG neu geregelt.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf schafft einen neuen Abschnitt ‚Versicherungsvertrieb‘ im Versicherungsaufsichtsgesetz, der interne Leitlinien (§ 127a), eine Vertriebs‑Funktion (§ 127b), Aufzeichnungspflichten (§ 127c), Vorgaben zur Inanspruchnahme von Vermittlungsdiensten (§ 127d) und ein Beschwerde‑System (§ 127e) festlegt.
  • Erweiterte Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer: allgemeine Angaben (§ 130), Ermittlung von Wünschen und Bedürfnissen (§ 131), detaillierte Produktinformation (§ 132), verpflichtende Beratung (§ 133) und Regeln zu Querverkäufen (§ 134).
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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