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Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten 2018
Ministerialentwurf vom 19.10.2017

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz 2018 regelt die Erbringung von Zahlungsdiensten, legt Konzessions‑ und Eigenkapitalvorgaben fest, definiert Informations‑ und Sicherheitsanforderungen und gibt der FMA weitreichende Aufsichts‑ und Sanktionsbefugnisse.
Bundesministerium für Finanzen10/20/2017XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz 2018 regelt die Erbringung von Zahlungsdiensten, legt Konzessions‑ und Eigenkapitalvorgaben fest, definiert Informations‑ und Sicherheitsanforderungen und gibt der FMA weitreichende Aufsichts‑ und Sanktionsbefugnisse.

Schwerpunkte

  • Um eine Zahlungsdienstleistung anbieten zu dürfen, muss das Unternehmen eine Konzession nach § 7 erhalten, die bestimmte Voraussetzungen (z. B. geeignete Unternehmensstruktur und Haftpflichtversicherung) voraussetzt.
  • Zahlungsinstitute müssen je nach Art ihrer Dienste ein Mindest‑Eigenkapital von 20 000 € bis 125 000 € vorhalten (§ 16).
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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