GesbR‑Reformgesetz – Modernisierung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Ministerialentwurf vom 27.04.2014Zusammenfassung
Das GesbR‑Reformgesetz modernisiert die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, definiert deren Wesen, regelt Innen‑ und Außengesellschaft, Geschäftsführung, Haftung, Vertretung und Nachfolge sowie die Umwandlung in OG/KG. Gleichzeitig wird das UGB angepasst (z. B. neue Eintragungsschwelle von 500 000 €).Bundesministerium für Justiz4/28/2014XXV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das GesbR‑Reformgesetz modernisiert die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, definiert deren Wesen, regelt Innen‑ und Außengesellschaft, Geschäftsführung, Haftung, Vertretung und Nachfolge sowie die Umwandlung in OG/KG. Gleichzeitig wird das UGB angepasst (z. B. neue Eintragungsschwelle von 500 000 €).Schwerpunkte
- Neue Grunddefinition: Zwei oder mehr Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts; sie ist nicht rechtsfähig, kann jedoch jede erlaubte Tätigkeit ausüben.
- Unterscheidung zwischen Innen‑ und Außengesellschaft; bei Unternehmenstätigkeit oder einem Gesellschaftsnamen wird vermutet, dass die Gesellschafter eine Außengesellschaft beabsichtigen.
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