<!--[-->Einführung eines einheitlichen Kontrollsystems für Bio‑Produkte und geschützte Herkunftsangaben<!--]-->
Einführung eines einheitlichen Kontrollsystems für Bio‑Produkte und geschützte Herkunftsangaben
Ministerialentwurf vom 27.04.2014

Zusammenfassung

Das Lebensmittelangaben‑Durchführungsgesetz regelt die Kontrolle von Bio‑Produkten, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten. Es etabliert eine zentrale Agentur, zulässt private Kontrollstellen, definiert Unternehmerpflichten und legt Straf- sowie Gebührenregelungen fest.
Bundesministerium für Gesundheit4/28/2014XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Das Lebensmittelangaben‑Durchführungsgesetz regelt die Kontrolle von Bio‑Produkten, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten. Es etabliert eine zentrale Agentur, zulässt private Kontrollstellen, definiert Unternehmerpflichten und legt Straf- sowie Gebührenregelungen fest.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für Bio‑Erzeugnisse, geschützte Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten gemäß EU‑Verordnungen.
  • Die Agentur ist die zentrale Aufsichtsbehörde; sie erteilt Zulassungen für private Kontrollstellen und überwacht deren Tätigkeit.
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Stöger Alois, diplômé

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