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Modernisierung des Exekutionsrechts 2014
Ministerialentwurf vom 29.04.2014

Zusammenfassung

Die EO‑Novelle 2014 modernisiert das Exekutionsrecht: sie erklärt neue Entscheidungen zu Vermögensanordnungen zu Exekutionstiteln, verlagert Unterhaltseinwendungen auf Familiengerichte, stärkt den Schutz von prozessunfähigen Personen bei Zwangsversteigerungen und passt die Gebühren an die aktuelle Preisentwicklung an.
Bundesministerium für Justiz4/30/2014XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die EO‑Novelle 2014 modernisiert das Exekutionsrecht: sie erklärt neue Entscheidungen zu Vermögensanordnungen zu Exekutionstiteln, verlagert Unterhaltseinwendungen auf Familiengerichte, stärkt den Schutz von prozessunfähigen Personen bei Zwangsversteigerungen und passt die Gebühren an die aktuelle Preisentwicklung an.

Schwerpunkte

  • Gerichtliche Entscheidungen über vermögensrechtliche Anordnungen gelten künftig als Exekutionstitel.
  • Die Zuständigkeit für die Vollstreckung unbeweglichen Vermögens wird auf das Bezirksgericht beschränkt, in dem die Einlage liegt.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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