Einführung einer Rückhalte‑Regelung für Filmfördermittel im ORF‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 06.05.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ORF‑Gesetz, um bei Unterschreitung einer Förderschwelle von 8 Mio € das fehlende Geld aus dem Programmentgelt einzubehalten und zweckgebunden zu verwalten.Bundeskanzleramt5/7/2014XXV
Hörfunk
Fernsehen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ORF‑Gesetz, um bei Unterschreitung einer Förderschwelle von 8 Mio € das fehlende Geld aus dem Programmentgelt einzubehalten und zweckgebunden zu verwalten.Schwerpunkte
- Der neue Absatz 17a legt fest, dass bei einem Jahresdefizit von weniger als 8 Mio € im Film/Fernseh‑Abkommen die GIS den fehlenden Betrag vom eingezogenen Programmentgelt des ORF einbehält.
- In § 36 Abs. 1 Z 3 lit. b wird die Verweisliste aktualisiert, sodass der neue Absatz 17a korrekt referenziert wird.
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