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Umsetzung der Verbraucherrechte‑Richtlinie (FAGG) – Änderungen im ABGB, KSchG und neues Gesetz
Ministerialentwurf vom 02.02.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf passt ABGB und Konsumentenschutzgesetz an und führt das Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetz ein, um die EU‑Verbraucherrechte‑Richtlinie umzusetzen. Er legt neue Informations‑ und Dokumentationspflichten fest, verlängert das Rücktrittsrecht auf 14 Tage und regelt den Gefahren‑ sowie Eigentumsübergang bei Versand.
Bundesministerium für Justiz2/3/2014XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf passt ABGB und Konsumentenschutzgesetz an und führt das Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetz ein, um die EU‑Verbraucherrechte‑Richtlinie umzusetzen. Er legt neue Informations‑ und Dokumentationspflichten fest, verlängert das Rücktrittsrecht auf 14 Tage und regelt den Gefahren‑ sowie Eigentumsübergang bei Versand.

Schwerpunkte

  • Die Übergaberegelung (§ 429) wird dahingehend geändert, dass die Sache bereits bei Übergabe an den Transporteur übergeben ist, wenn die Versandart verkehrsüblich oder vereinbart ist; gleichzeitig tritt mit § 905 Abs. 3 die Gefahr für den Verbraucher erst beim tatsächlichen Erhalt der Ware ein.
  • Ein neues allgemeines Informationspflichten‑Kapitel (§ 5a KSchG) verpflichtet Unternehmer, vor Vertragsschluss klar und verständlich über Preis, Lieferbedingungen, Gewährleistung, digitale Inhalte, Kundendienstleistungen usw. zu informieren.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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