Einrichtung einer zentralen Agentur für Passagier‑ und Fahrgastrechte
Ministerialentwurf vom 21.05.2014Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine zentrale, unabhängige Schlichtungsstelle bei der Schienen‑Control GmbH, die Beschwerden von Fahrgästen und Fluggästen in Eisenbahn, Kraftfahrlinien, Luftfahrt und Schifffahrt außergerichtlich regelt. Die Finanzierung erfolgt durch Unternehmerbeiträge und Bundesmittel.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/22/2014XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine zentrale, unabhängige Schlichtungsstelle bei der Schienen‑Control GmbH, die Beschwerden von Fahrgästen und Fluggästen in Eisenbahn, Kraftfahrlinien, Luftfahrt und Schifffahrt außergerichtlich regelt. Die Finanzierung erfolgt durch Unternehmerbeiträge und Bundesmittel.Schwerpunkte
- Einrichtung einer zentralen Agentur für Passagier‑ und Fahrgastrechte bei der Schienen‑Control GmbH, die Beschwerden aus Eisenbahn, Kraftfahrlinien, Luftfahrt und Schifffahrt außergerichtlich bearbeitet.
- Finanzierung der Agentur erfolgt durch pauschale Beiträge der betroffenen Unternehmen; nicht gedeckte Aufwendungen übernimmt der Bund, begrenzt auf wirtschaftlich notwendige Ausgaben.
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