Erweiterung des Taxi‑Gewerbes für Schülertransporte und einheitliche Alkoholgrenze
Ministerialentwurf vom 22.05.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gelegenheitsverkehrs‑Gesetz, sodass Taxiunternehmen künftig Schülerbeförderungen im Rahmen von Jahresverträgen anbieten dürfen. Gleichzeitig wird für alle Lenker von Schülertransporten eine Alkoholgrenze von 0,1 ‰ eingeführt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/23/2014XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gelegenheitsverkehrs‑Gesetz, sodass Taxiunternehmen künftig Schülerbeförderungen im Rahmen von Jahresverträgen anbieten dürfen. Gleichzeitig wird für alle Lenker von Schülertransporten eine Alkoholgrenze von 0,1 ‰ eingeführt.Schwerpunkte
- Das Taxi‑Gewerbe wird erweitert, sodass Taxiunternehmen künftig Schülerbeförderungen aufgrund besonderer Aufträge anbieten dürfen.
- Für alle Lenker von Schülertransporten wird eine einheitliche Alkoholgrenze von 0,1 ‰ (0,05 mg/l Atemluft) eingeführt; bei Überschreitung droht ein Bußgeld von 363 € bis 2.180 €.
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