Reorganisation des Bundes‑Personalvertretungsgesetzes und Senkung des Wahlalters
Ministerialentwurf vom 26.05.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Personalvertretungsgesetz, indem er Ministerien umbenennt, den Begriff „Bundeslehrer“ durch „Hochschullehrperson“ ersetzt, Zentralausschüsse zusammenlegt und das Wahlalter von 19 auf 15 Jahre senkt. Die Änderungen treten am 1. September 2014 in Kraft und sparen jährlich etwa 150 000 €.Bundeskanzleramt5/27/2014XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Personalvertretungsgesetz, indem er Ministerien umbenennt, den Begriff „Bundeslehrer“ durch „Hochschullehrperson“ ersetzt, Zentralausschüsse zusammenlegt und das Wahlalter von 19 auf 15 Jahre senkt. Die Änderungen treten am 1. September 2014 in Kraft und sparen jährlich etwa 150 000 €.Schwerpunkte
- Der Begriff für das zuständige Ministerium im Bereich Wirtschaft wird von „Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend“ zu „Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Bereich der Angelegenheiten der Wirtschaft“ geändert.
- Der Ausdruck „Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer“ wird durch das neutralere Wort „Hochschullehrpersonen“ ersetzt.
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