Novelle zur EU‑Konformität des Eisenbahn- und Unfalluntersuchungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 14.07.2014Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsgesetz an, um die EU‑Richtlinie 2004/49/EG vollständig umzusetzen. Er führt Überprüfungspflichten für Betreiber, legt Fristen für behördliche Entscheidungen fest und erweitert die Definition von Unfällen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/15/2014XXV
Schienentransport
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsgesetz an, um die EU‑Richtlinie 2004/49/EG vollständig umzusetzen. Er führt Überprüfungspflichten für Betreiber, legt Fristen für behördliche Entscheidungen fest und erweitert die Definition von Unfällen.Schwerpunkte
- Der Bundesminister kann von Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen, innerhalb eines Monats zu prüfen, ob ihre bestehenden Sicherheitsvorkehrungen nach neuen Rechtsvorschriften noch geeignet sind.
- Für Eisenbahninfrastrukturunternehmen gilt dieselbe Überprüfungspflicht wie für die Verkehrsgesellschaften, um sicherzustellen, dass Infrastrukturmaßnahmen den geänderten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
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