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Änderung des Filmförderungsgesetzes zur EU‑Freistellung
Ministerialentwurf vom 17.07.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Filmförderungsgesetz an die EU‑Gruppenfreistellungsverordnung an, definiert neue Förderziele, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt klare Obergrenzen für die Beihilfeintensität fest.
Bundeskanzleramt7/18/2014XXV
Filmindustrie

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Filmförderungsgesetz an die EU‑Gruppenfreistellungsverordnung an, definiert neue Förderziele, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt klare Obergrenzen für die Beihilfeintensität fest.

Schwerpunkte

  • Das Österreichische Filminstitut wird als bundesweite Filmförderungseinrichtung definiert, die den Kinofilm als kulturelles Produkt fördert und damit die österreichische Filmwirtschaft sowie die kreative Qualität stärkt.
  • Die Ziele der Filmförderung werden erweitert: Erhalt des europäischen Kulturerbes, Stärkung der österreichischen Identität, Förderung von Herstellung, Verbreitung, Nachwuchsförderung, internationale Orientierung und Unterstützung von Koproduktionen.
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ


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