Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Filmförderungsgesetz an die EU‑Gruppenfreistellungsverordnung an, definiert neue Förderziele, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt klare Obergrenzen für die Beihilfeintensität fest.Bundeskanzleramt7/18/2014XXV
Filmindustrie
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Filmförderungsgesetz an die EU‑Gruppenfreistellungsverordnung an, definiert neue Förderziele, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt klare Obergrenzen für die Beihilfeintensität fest.Schwerpunkte
- Das Österreichische Filminstitut wird als bundesweite Filmförderungseinrichtung definiert, die den Kinofilm als kulturelles Produkt fördert und damit die österreichische Filmwirtschaft sowie die kreative Qualität stärkt.
- Die Ziele der Filmförderung werden erweitert: Erhalt des europäischen Kulturerbes, Stärkung der österreichischen Identität, Förderung von Herstellung, Verbreitung, Nachwuchsförderung, internationale Orientierung und Unterstützung von Koproduktionen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.