Umsetzung der EU‑Verordnung zu Explosivstoff‑Vorläufen: Registrierung, Meldungen & neue Straftaten
Ministerialentwurf vom 20.07.2014Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Chemikaliengesetz und das BKA‑Gesetz an, um die EU‑Verordnung über Explosivstoff‑Vorläuferstoffe umzusetzen. Er führt ein Registrierungssystem für bestimmte Chemikalien, eine Meldepflicht für verdächtige Transaktionen und neue Strafbestimmungen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/21/2014XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Chemikaliengesetz und das BKA‑Gesetz an, um die EU‑Verordnung über Explosivstoff‑Vorläuferstoffe umzusetzen. Er führt ein Registrierungssystem für bestimmte Chemikalien, eine Meldepflicht für verdächtige Transaktionen und neue Strafbestimmungen ein.Schwerpunkte
- Ein Registrierungssystem wird eingeführt, das für Wasserstoffperoxid (12‑35 % wt.) und Nitromethan (30‑40 % wt.) gilt; Käufer müssen sich beim Händler ausweisen und registrieren lassen.
- Wirtschaftsteilnehmer müssen verdächtige Transaktionen, Verlust oder Diebstahl von Ausgangsstoffen unverzüglich an die nationale Kontaktstelle melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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