Stärkung von Entsendeschutz, Meldepflichten und Lohn‑Dumping‑Kontrolle
Ministerialentwurf vom 22.07.2014Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Rechte von entsandten Arbeitnehmern, führt umfangreiche Melde‑ und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber ein und richtet ein Kompetenzzentrum zur Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping ein. Verstöße werden mit Geldstrafen und möglichen Untersagungen der Dienstleistung geahndet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/23/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Rechte von entsandten Arbeitnehmern, führt umfangreiche Melde‑ und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber ein und richtet ein Kompetenzzentrum zur Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping ein. Verstöße werden mit Geldstrafen und möglichen Untersagungen der Dienstleistung geahndet.Schwerpunkte
- Entsandte Arbeitnehmer von Arbeitgebern ohne Sitz in der EU/EWR erhalten während ihrer Tätigkeit in Österreich ein Mindestentgelt, bezahlten Urlaub (wenn das Heimatland weniger bietet) und die Einhaltung der kollektivvertraglichen Arbeitszeit.
- Arbeitgeber und Überlasser müssen Lohn‑ und Arbeitszeitunterlagen in deutscher Sprache am Einsatzort (oder im Inland) bereitstellen und bei Kontrollen unverzüglich vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.