Änderung des Ärztegesetzes – neue Ausbildungs- und Qualitätsvorgaben
Ministerialentwurf vom 24.07.2014Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Ärztegesetz 1998: Es regelt Sprachprüfungen, verlängert die Ausbildungszeiten für Allgemeinmediziner (42 Monate) und Fachärzte (72 Monate), definiert Anerkennungskriterien für Ausbildungsstätten und führt eine bis zu 36‑monatige Spezialisierung ein. Übergangsfristen gelten ab 1 Januar 2015.Bundesministerium für Gesundheit7/25/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Ärztegesetz 1998: Es regelt Sprachprüfungen, verlängert die Ausbildungszeiten für Allgemeinmediziner (42 Monate) und Fachärzte (72 Monate), definiert Anerkennungskriterien für Ausbildungsstätten und führt eine bis zu 36‑monatige Spezialisierung ein. Übergangsfristen gelten ab 1 Januar 2015.Schwerpunkte
- Die Österreichische Ärztekammer regelt künftig die Mindestkenntnisse der deutschen Sprache und die Durchführung der Deutschprüfung durch eine eigene Verordnung.
- Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin wird auf mindestens 42 Monate festgelegt, bestehend aus einer neunmonatigen Basisausbildung, einer weiterführenden praktischen Ausbildung und einer abschließenden Prüfung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.