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Änderung des Ärztegesetzes – neue Ausbildungs- und Qualitätsvorgaben
Ministerialentwurf vom 24.07.2014

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Ärztegesetz 1998: Es regelt Sprachprüfungen, verlängert die Ausbildungszeiten für Allgemeinmediziner (42 Monate) und Fachärzte (72 Monate), definiert Anerkennungskriterien für Ausbildungsstätten und führt eine bis zu 36‑monatige Spezialisierung ein. Übergangsfristen gelten ab 1 Januar 2015.
Bundesministerium für Gesundheit7/25/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Ärztegesetz 1998: Es regelt Sprachprüfungen, verlängert die Ausbildungszeiten für Allgemeinmediziner (42 Monate) und Fachärzte (72 Monate), definiert Anerkennungskriterien für Ausbildungsstätten und führt eine bis zu 36‑monatige Spezialisierung ein. Übergangsfristen gelten ab 1 Januar 2015.

Schwerpunkte

  • Die Österreichische Ärztekammer regelt künftig die Mindestkenntnisse der deutschen Sprache und die Durchführung der Deutschprüfung durch eine eigene Verordnung.
  • Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin wird auf mindestens 42 Monate festgelegt, bestehend aus einer neunmonatigen Basisausbildung, einer weiterführenden praktischen Ausbildung und einer abschließenden Prüfung.
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Stöger Alois, diplômé

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