Einführung des zentralen GISA‑Registers und neue Ruhen‑Regelungen für Gewerbetreibende
Ministerialentwurf vom 08.09.2014Zusammenfassung
Der Entwurf führt das zentrale Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein, ersetzt das alte Gewerberegister, legt neue Melde‑ und Ruhen‑Regeln für bestimmte Berufsgruppen fest und regelt den Datenzugriff für Behörden und die Öffentlichkeit.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/9/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf führt das zentrale Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein, ersetzt das alte Gewerberegister, legt neue Melde‑ und Ruhen‑Regeln für bestimmte Berufsgruppen fest und regelt den Datenzugriff für Behörden und die Öffentlichkeit.Schwerpunkte
- Bei Ausübung des Feilbietens (Marktverkauf) muss die GISA‑Eintragung stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Namensänderungen von Gewerbetreibenden sind innerhalb von vier Wochen bei der Behörde anzuzeigen, sofern sie nicht bereits im Personen‑ oder Melderegister erfasst sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.