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Einführung des zentralen GISA‑Registers und neue Ruhen‑Regelungen für Gewerbetreibende
Ministerialentwurf vom 08.09.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das zentrale Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein, ersetzt das alte Gewerberegister, legt neue Melde‑ und Ruhen‑Regeln für bestimmte Berufsgruppen fest und regelt den Datenzugriff für Behörden und die Öffentlichkeit.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/9/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das zentrale Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein, ersetzt das alte Gewerberegister, legt neue Melde‑ und Ruhen‑Regeln für bestimmte Berufsgruppen fest und regelt den Datenzugriff für Behörden und die Öffentlichkeit.

Schwerpunkte

  • Bei Ausübung des Feilbietens (Marktverkauf) muss die GISA‑Eintragung stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Namensänderungen von Gewerbetreibenden sind innerhalb von vier Wochen bei der Behörde anzuzeigen, sofern sie nicht bereits im Personen‑ oder Melderegister erfasst sind.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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