Erweiterung der Grenzkontrollbefugnisse und neuer Staatsbürgerschaftsentzug bei bewaffneten Konflikten
Ministerialentwurf vom 22.09.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Grenzkontrollgesetz um Befugnisse zum Schutz von Minderjährigen und zur Verhinderung von Ausreisen ohne gültiges Reisedokument und schafft im Staatsbürgerschaftsgesetz einen neuen Entziehungstatbestand für Personen, die aktiv an bewaffneten Konflikten teilnehmen.Bundesministerium für Inneres9/23/2014XXV
Grenze
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Grenzkontrollgesetz um Befugnisse zum Schutz von Minderjährigen und zur Verhinderung von Ausreisen ohne gültiges Reisedokument und schafft im Staatsbürgerschaftsgesetz einen neuen Entziehungstatbestand für Personen, die aktiv an bewaffneten Konflikten teilnehmen.Schwerpunkte
- Grenzkontrollbehörden dürfen bei Minderjährigen prüfen, ob die Eltern das Verlassen des Landes erlaubt haben; bei Zweifel können sie den Grenzübertritt verhindern und das Reisedokument einbehalten.
- Grenzkontrollbehörden dürfen Personen, denen Pass, Personalausweis, Fremden‑ oder Konventionspass entzogen oder deren Ausstellung versagt wurde, am Grenzübertritt hindern und die Anordnung mit sofortiger Zwangsgewalt durchsetzen.
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