Novelle des Pyrotechnikgesetzes 2010 – EU‑Harmonisierung und erweiterte Marktüberwachung
Ministerialentwurf vom 22.09.2014Zusammenfassung
Die PyroTG‑Novelle 2014 passt das Gesetz an EU‑Recht an, führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler ein und schafft ein Registrierungs‑ sowie Notifizierungsverfahren.Bundesministerium für Inneres9/23/2014XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die PyroTG‑Novelle 2014 passt das Gesetz an EU‑Recht an, führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler ein und schafft ein Registrierungs‑ sowie Notifizierungsverfahren.Schwerpunkte
- Der Begriff „Bereitstellen“ wird in § 1 Z 1 eingeführt, um neben dem Inverkehrbringen auch die weitere Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen zu regeln.
- Hersteller, Importeure und Händler erhalten erweiterte Pflichten (Technische Unterlagen, Konformitätsbewertung, CE‑Kennzeichnung, Aufbewahrung von Unterlagen) gemäß §§ 20a, 21 und 25.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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