Einführung von Völkermord‑, Menschenrechts‑ und Kriegsverbrechensdelikten & zentrale Zuständigkeit Wien
Ministerialentwurf vom 23.09.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das österreichische Strafrecht um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, führt neue Straftatbestände ein und richtet eine bundesweite Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wien für diese schweren Vergehen ein.Bundesministerium für Justiz9/24/2014XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das österreichische Strafrecht um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, führt neue Straftatbestände ein und richtet eine bundesweite Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wien für diese schweren Vergehen ein.Schwerpunkte
- Die Verjährungsfrist für alle Straftaten, die dem 25. Abschnitt (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) zugeordnet sind, wird aufgehoben.
- Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt, der das Verschwindenlassen einer Person unter Strafe stellt.
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