Umstrukturierung des Strafvollzugs: Auflösung der Vollzugsdirektion und Schaffung einer Generaldirektion im Justizministerium
Ministerialentwurf vom 25.09.2014Zusammenfassung
Das Gesetz löst die Vollzugsdirektion auf und verlagert deren Aufgaben in das Bundesministerium für Justiz, wodurch eine neue Generaldirektion für Straf‑ und Maßnahmenvollzug entsteht.Bundesministerium für Justiz9/26/2014XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Das Gesetz löst die Vollzugsdirektion auf und verlagert deren Aufgaben in das Bundesministerium für Justiz, wodurch eine neue Generaldirektion für Straf‑ und Maßnahmenvollzug entsteht.Schwerpunkte
- Die Vollzugsdirektion wird durch das Bundesministerium für Justiz ersetzt, sodass dieses Ministerium künftig die operative Zuständigkeit für den Strafvollzug übernimmt.
- Das Bundesministerium für Justiz wird als oberste Vollzugsbehörde festgelegt und erhält eine Generaldirektion, die u. a. den chefärztlichen Dienst und eine Evaluationsstelle für Gewalt‑ und Sexualverbrecher einrichtet.
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