<!--[-->Verbot terroristischer Symbole (Terror‑Symbole‑Gesetz 2014)<!--]-->
Verbot terroristischer Symbole (Terror‑Symbole‑Gesetz 2014)
Ministerialentwurf vom 25.09.2014

Zusammenfassung

Das Terror‑Symbole‑Gesetz 2014 verbietet das öffentliche Zeigen, Tragen und Verbreiten von Symbolen des Islamischen Staates, Al‑Qaida und deren Nachfolgeorganisationen. Ausnahmen gelten für Kunst‑ und Wissenschafts‑Kontexte, die nicht das Ideengut unterstützen.
Bundesministerium für Inneres9/26/2014XXV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Das Terror‑Symbole‑Gesetz 2014 verbietet das öffentliche Zeigen, Tragen und Verbreiten von Symbolen des Islamischen Staates, Al‑Qaida und deren Nachfolgeorganisationen. Ausnahmen gelten für Kunst‑ und Wissenschafts‑Kontexte, die nicht das Ideengut unterstützen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verbietet das öffentliche Zeigen, Tragen oder Verbreiten von Symbolen des Islamischen Staates, Al‑Qaida und deren Teil‑ bzw. Nachfolgeorganisationen.
  • Der Innenminister bestimmt per Verordnung, welche konkreten Symbole unter das Verbot fallen.
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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Landeshauptfrau von Niederösterreich

3 - Niederösterreich



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