Umsetzung der EU‑Richtlinie zu Europäischen Schutzanordnungen und neue Regelungen für Auslieferung, kontrollierte Lieferung & verdeckte Ermittlungen
Ministerialentwurf vom 29.09.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das EU‑JZG, das ARHG und das Strafregistergesetz, um europäische Schutzanordnungen zu ermöglichen, Abwesenheitsurteile zu regeln und kontrollierte Lieferungen sowie verdeckte Ermittlungen zu erlauben. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2015.Bundesministerium für Justiz9/30/2014XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das EU‑JZG, das ARHG und das Strafregistergesetz, um europäische Schutzanordnungen zu ermöglichen, Abwesenheitsurteile zu regeln und kontrollierte Lieferungen sowie verdeckte Ermittlungen zu erlauben. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2015.Schwerpunkte
- Ein neues Kapitel im EU‑JZG legt die Voraussetzungen fest, unter denen österreichische Gerichte europäische Schutzanordnungen anerkennen und nationale Anordnungen zum Fortsetzen des Schutzes erlassen.
- Schutzbedürftige Personen können einen Antrag auf Erlass einer europäischen Schutzanordnung stellen; dieser wird dann schnell an die Behörde des Anordnungsstaates weitergeleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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