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Bundesgesetz zur Änderung mehrerer Steuergesetze und Einführung des EU‑FinStrZG
Ministerialentwurf vom 01.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert zahlreiche Steuergesetze, regelt den Umgang mit neuen Tabakerzeugnissen und stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Finanzstrafrecht durch das neue EU‑FinStrZG.
Bundesministerium für Finanzen10/2/2014XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert zahlreiche Steuergesetze, regelt den Umgang mit neuen Tabakerzeugnissen und stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Finanzstrafrecht durch das neue EU‑FinStrZG.

Schwerpunkte

  • Ein neues Bundesgesetz (EU‑FinStrZG) schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Finanz‑ und Zollbehörden im Bereich der Finanzstrafsachen.
  • Im Einkommensteuergesetz wird klargestellt, dass nicht rechtsfähige Personenvereinigungen nur dann als Gemeinschaftsbetrieb gelten, wenn der vereinbarte Auftragswert 700 000 € (ohne USt) übersteigt; darunter bleibt die anteilige Betriebsstätten‑Fiktion bestehen.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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