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Umfassende Reform des Universitätsgesetzes: Gleichstellung, Finanzierung und Forschung
Ministerialentwurf vom 01.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitätsgesetz, stärkt Gleichstellung durch verpflichtende Geschlechterparität und einen neuen Gleichstellungsplan, erweitert die Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung und regelt neue Bereiche wie die Nutzung von Sterbedaten und den Bauleitplan.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/2/2014XXV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitätsgesetz, stärkt Gleichstellung durch verpflichtende Geschlechterparität und einen neuen Gleichstellungsplan, erweitert die Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung und regelt neue Bereiche wie die Nutzung von Sterbedaten und den Bauleitplan.

Schwerpunkte

  • Die Leitprinzipien des Universitätsgesetzes werden um die Vereinbarkeit von Studium/Beruf mit Kinder‑ und Pflegepflichten erweitert.
  • Alle Kollegialorgane und Gremien müssen künftig geschlechterparitätisch besetzt sein; bei ungerader Mitgliederzahl wird ein Mitglied rechnerisch entfernt, um die Parität zu prüfen.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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