<!--[-->GebAG-Novelle 2015 – Anpassung der Gebühren für ärztliche Sachverständige<!--]-->
GebAG-Novelle 2015 – Anpassung der Gebühren für ärztliche Sachverständige
Ministerialentwurf vom 06.10.2014

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Gebührenanspruchsgesetz: Er erhöht den Abschlag von 20 % auf 25 %, führt bei über 20 Stunden einen zusätzlichen Abschlag von 10 % ein, legt stundenbasierte Gebühren für besonders zeitintensive psychiatrische Untersuchungen fest und passt zahlreiche Pauschalgebühren sowie Nacht‑/Wochenendzuschläge an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2015 vorgesehen.
Bundesministerium für Justiz10/7/2014XXV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Gebührenanspruchsgesetz: Er erhöht den Abschlag von 20 % auf 25 %, führt bei über 20 Stunden einen zusätzlichen Abschlag von 10 % ein, legt stundenbasierte Gebühren für besonders zeitintensive psychiatrische Untersuchungen fest und passt zahlreiche Pauschalgebühren sowie Nacht‑/Wochenendzuschläge an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2015 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Der generelle Abschlag bei nicht tarifierten Sachverständigenleistungen wird von 20 % auf 25 % erhöht; bei mehr als 20 Stunden Arbeitszeit steigt er um weitere 10 %.
  • Für besonders zeitaufwändige psychiatrische Untersuchungen wird erstmals eine stundenweise Vergütung eingeführt: 112,50 € pro Stunde bis zur 20. Stunde, danach 97,50 € pro Stunde.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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