GebAG-Novelle 2015 – Anpassung der Gebühren für ärztliche Sachverständige
Ministerialentwurf vom 06.10.2014Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gebührenanspruchsgesetz: Er erhöht den Abschlag von 20 % auf 25 %, führt bei über 20 Stunden einen zusätzlichen Abschlag von 10 % ein, legt stundenbasierte Gebühren für besonders zeitintensive psychiatrische Untersuchungen fest und passt zahlreiche Pauschalgebühren sowie Nacht‑/Wochenendzuschläge an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2015 vorgesehen.Bundesministerium für Justiz10/7/2014XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gebührenanspruchsgesetz: Er erhöht den Abschlag von 20 % auf 25 %, führt bei über 20 Stunden einen zusätzlichen Abschlag von 10 % ein, legt stundenbasierte Gebühren für besonders zeitintensive psychiatrische Untersuchungen fest und passt zahlreiche Pauschalgebühren sowie Nacht‑/Wochenendzuschläge an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2015 vorgesehen.Schwerpunkte
- Der generelle Abschlag bei nicht tarifierten Sachverständigenleistungen wird von 20 % auf 25 % erhöht; bei mehr als 20 Stunden Arbeitszeit steigt er um weitere 10 %.
- Für besonders zeitaufwändige psychiatrische Untersuchungen wird erstmals eine stundenweise Vergütung eingeführt: 112,50 € pro Stunde bis zur 20. Stunde, danach 97,50 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.