<!--[-->Gebührenreform 2015 – Entlastungen, Selbstberechnung und Klarstellungen im GGG/GEG<!--]-->
Gebührenreform 2015 – Entlastungen, Selbstberechnung und Klarstellungen im GGG/GEG
Ministerialentwurf vom 19.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz: Er senkt Gebühren für Minderjährige, ermöglicht die gleichzeitige Zahlung von Eintragungs‑ und Grunderwerbsteuer, legt neue Fristen fest und klärt Rückzahlungs‑ sowie Verjährungsregeln.
Bundesministerium für Justiz10/20/2014XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz: Er senkt Gebühren für Minderjährige, ermöglicht die gleichzeitige Zahlung von Eintragungs‑ und Grunderwerbsteuer, legt neue Fristen fest und klärt Rückzahlungs‑ sowie Verjährungsregeln.

Schwerpunkte

  • Gebührenbefreiung für Anträge auf persönliche Kontakte und Informations‑/Äußerungs‑/Vertretungsrechte (Tarifpost 12 lit. g) – damit fallen keine Gebühren mehr an, wenn es um die Wahrnehmung von Grund- und Familienrechten geht.
  • Eintragung von Eintragungsgebühren beim zuständigen Finanzamt (Selbstberechnung) wird ermöglicht, wenn die Grunderwerbsteuer selbst berechnet wird – das erleichtert den Zahlungsweg für Bürger*innen.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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