Gebührenreform 2015 – Entlastungen, Selbstberechnung und Klarstellungen im GGG/GEG
Ministerialentwurf vom 19.10.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz: Er senkt Gebühren für Minderjährige, ermöglicht die gleichzeitige Zahlung von Eintragungs‑ und Grunderwerbsteuer, legt neue Fristen fest und klärt Rückzahlungs‑ sowie Verjährungsregeln.Bundesministerium für Justiz10/20/2014XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz: Er senkt Gebühren für Minderjährige, ermöglicht die gleichzeitige Zahlung von Eintragungs‑ und Grunderwerbsteuer, legt neue Fristen fest und klärt Rückzahlungs‑ sowie Verjährungsregeln.Schwerpunkte
- Gebührenbefreiung für Anträge auf persönliche Kontakte und Informations‑/Äußerungs‑/Vertretungsrechte (Tarifpost 12 lit. g) – damit fallen keine Gebühren mehr an, wenn es um die Wahrnehmung von Grund- und Familienrechten geht.
- Eintragung von Eintragungsgebühren beim zuständigen Finanzamt (Selbstberechnung) wird ermöglicht, wenn die Grunderwerbsteuer selbst berechnet wird – das erleichtert den Zahlungsweg für Bürger*innen.
Dokumente (PDFs)
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