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IVF‑Fonds‑Novelle 2015: Gleichstellung und Verwaltungsvereinfachung
Ministerialentwurf vom 13.11.2014

Zusammenfassung

Die IVF‑Fonds‑Novelle 2015 erweitert den Anspruch auf IVF‑Leistungen auf eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Paare, schafft eine Verordnungsermächtigung für weitere Zuschüsse und passt die Staatsbürgerschafts‑ sowie Dokumentationsregeln an.
Bundesministerium für Gesundheit11/14/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die IVF‑Fonds‑Novelle 2015 erweitert den Anspruch auf IVF‑Leistungen auf eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Paare, schafft eine Verordnungsermächtigung für weitere Zuschüsse und passt die Staatsbürgerschafts‑ sowie Dokumentationsregeln an.

Schwerpunkte

  • Der Anspruchskreis wird erweitert: Eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Paare gelten künftig als "Paar" im Sinne des IVF‑Fonds‑Gesetzes.
  • Der/die Bundesminister/in für Gesundheit kann im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für Familie und Jugend per Verordnung weitere Leistungen festlegen, für die pauschale Kostenzuschüsse gewährt werden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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