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Vereinfachung der Berechnung des Pflegekarenzgeldes
Ministerialentwurf vom 02.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinfacht die Berechnung des Pflegekarenzgeldes, indem das Geld künftig in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ausgezahlt wird – mindestens jedoch in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2014 und senken den Verwaltungsaufwand.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/3/2014XXV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinfacht die Berechnung des Pflegekarenzgeldes, indem das Geld künftig in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ausgezahlt wird – mindestens jedoch in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2014 und senken den Verwaltungsaufwand.

Schwerpunkte

  • Personen, die sich für Pflege‑ oder Familienhospizkarenz vom Arbeitslosengeld bzw. von der Notstandshilfe abmelden, erhalten ein Pflegekarenzgeld für die gesamte Karenzdauer.
  • Das Pflegekarenzgeld wird in Höhe des zuletzt bezogenen täglichen Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ausgezahlt, mindestens jedoch in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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