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Anpassung der Rauchfangkehrer‑Regelungen an EU‑Dienstleistungsrecht
Ministerialentwurf vom 10.12.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um das Rauchfangkehrergewerbe an EU‑Dienstleistungsrecht anzupassen. Nur noch sicherheitsrelevante Tätigkeiten unterliegen Niederlassungs‑ und Bedarfsprüfungen; das Verbot des Aufsuchens für kosmetische Artikel wird aufgehoben.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/11/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um das Rauchfangkehrergewerbe an EU‑Dienstleistungsrecht anzupassen. Nur noch sicherheitsrelevante Tätigkeiten unterliegen Niederlassungs‑ und Bedarfsprüfungen; das Verbot des Aufsuchens für kosmetische Artikel wird aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schließt das Rauchfangkehrergewerbe von der allgemeinen Ausnahme‑Klausel aus, weil es sicherheitsrelevante Aufgaben beinhaltet.
  • Das Verbot, Privatpersonen zum Sammeln von Bestellungen auf kosmetische Artikel zu besuchen, wird aufgehoben.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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