Anpassung der Rauchfangkehrer‑Regelungen an EU‑Dienstleistungsrecht
Ministerialentwurf vom 10.12.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um das Rauchfangkehrergewerbe an EU‑Dienstleistungsrecht anzupassen. Nur noch sicherheitsrelevante Tätigkeiten unterliegen Niederlassungs‑ und Bedarfsprüfungen; das Verbot des Aufsuchens für kosmetische Artikel wird aufgehoben.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/11/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um das Rauchfangkehrergewerbe an EU‑Dienstleistungsrecht anzupassen. Nur noch sicherheitsrelevante Tätigkeiten unterliegen Niederlassungs‑ und Bedarfsprüfungen; das Verbot des Aufsuchens für kosmetische Artikel wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Der Entwurf schließt das Rauchfangkehrergewerbe von der allgemeinen Ausnahme‑Klausel aus, weil es sicherheitsrelevante Aufgaben beinhaltet.
- Das Verbot, Privatpersonen zum Sammeln von Bestellungen auf kosmetische Artikel zu besuchen, wird aufgehoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.