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Automatisierte Gewährung der Familienbeihilfe bei Geburt
Ministerialentwurf vom 14.12.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt § 10a ein, sodass Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes automatisch und ohne Antrag gezahlt wird, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Die technische Umsetzung kostet einmalig 784 540 € und gilt ab dem 1. Mai 2015 für Kinder, die nach dem 30. April 2015 geboren wurden.
Bundesministerium für Familien und Jugend12/15/2014XXV
Familienleistungsausgleich

Zusammenfassung

Der Entwurf führt § 10a ein, sodass Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes automatisch und ohne Antrag gezahlt wird, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Die technische Umsetzung kostet einmalig 784 540 € und gilt ab dem 1. Mai 2015 für Kinder, die nach dem 30. April 2015 geboren wurden.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Regelung, dass die Familienbeihilfe ausschließlich auf Antrag gezahlt wird, bleibt bestehen, wird aber um einen Hinweis ergänzt, dass § 10a hiervon abweicht.
  • Ein neuer § 10a erlaubt dem Finanzamt, die Familienbeihilfe automatisch und ohne Antrag zu zahlen, sobald alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.
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Karmasin Sophie, MMag. Dr.

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