Änderung des Schifffahrtsgesetzes – Widerruf bei fehlender privatrechtlicher Vereinbarung
Ministerialentwurf vom 21.12.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schifffahrtsgesetz: neue Widerrufsvoraussetzungen für Bewilligungen, redaktionelle Korrekturen in §§ 76 und 118 sowie ein Inkrafttretungsmechanismus über § 149.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2014XXV
See- und Binnenschiffsverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schifffahrtsgesetz: neue Widerrufsvoraussetzungen für Bewilligungen, redaktionelle Korrekturen in §§ 76 und 118 sowie ein Inkrafttretungsmechanismus über § 149.Schwerpunkte
- Der Entwurf ergänzt § 55 Abs. 2 um zwei neue Gründe, die einen Widerruf der Schifffahrtsanlagenbewilligung auslösen, wenn die notwendige privatrechtliche Vereinbarung nicht zustande kommt oder später wegfällt.
- In § 76 Abs. 1 Z 4 wird das abschließende Anführungszeichen entfernt – eine rein redaktionelle Korrektur.
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