<!--[-->Sicherheitsverwaltungs‑Anpassungsgesetz 2015 – Änderungen im Melde‑, Pass‑ und Waffen­gesetz<!--]-->
Sicherheitsverwaltungs‑Anpassungsgesetz 2015 – Änderungen im Melde‑, Pass‑ und Waffen­gesetz
Ministerialentwurf vom 06.01.2015

Zusammenfassung

Das Gesetz passt das Melde‑, Pass‑ und Waffen­gesetz an: Schutz gefährdeter Personen in Notwohnungen, bessere Datenweitergabe für Passbehörden und neue Regelungen zur Waffenverwaltung.
Bundesministerium für Inneres1/7/2015XXV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Das Gesetz passt das Melde‑, Pass‑ und Waffen­gesetz an: Schutz gefährdeter Personen in Notwohnungen, bessere Datenweitergabe für Passbehörden und neue Regelungen zur Waffenverwaltung.

Schwerpunkte

  • Menschen, die in einer Notwohnung leben und von Gewalt bedroht werden, können künftig an der Adresse ihrer Betreuungseinrichtung gemeldet werden.
  • Passbehörden erhalten die Möglichkeit, über gerichtliche Anordnungen nach § 107 Außerstreitgesetz informiert zu werden, um Missbrauch bei der Neuausstellung von Reisedokumenten zu verhindern.
Image of politician Mikl-Leitner Johanna, Mag. © Markus Hintzen

Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Landeshauptfrau von Niederösterreich

3 - Niederösterreich



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