Sicherheitsverwaltungs‑Anpassungsgesetz 2015 – Änderungen im Melde‑, Pass‑ und Waffengesetz
Ministerialentwurf vom 06.01.2015Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Melde‑, Pass‑ und Waffengesetz an: Schutz gefährdeter Personen in Notwohnungen, bessere Datenweitergabe für Passbehörden und neue Regelungen zur Waffenverwaltung.Bundesministerium für Inneres1/7/2015XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Melde‑, Pass‑ und Waffengesetz an: Schutz gefährdeter Personen in Notwohnungen, bessere Datenweitergabe für Passbehörden und neue Regelungen zur Waffenverwaltung.Schwerpunkte
- Menschen, die in einer Notwohnung leben und von Gewalt bedroht werden, können künftig an der Adresse ihrer Betreuungseinrichtung gemeldet werden.
- Passbehörden erhalten die Möglichkeit, über gerichtliche Anordnungen nach § 107 Außerstreitgesetz informiert zu werden, um Missbrauch bei der Neuausstellung von Reisedokumenten zu verhindern.
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