Einheitliches Verfahren für grenzüberschreitende Unterhaltsansprüche (AUG 2014)
Ministerialentwurf vom 05.03.2014Zusammenfassung
Das AUG 2014 vereinheitlicht das Verfahren zur grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, legt das Bundesministerium für Justiz als zentrale Behörde fest und regelt Antragstellung, Verfahrensarten, Verfahrenshilfe sowie Gebührenbefreiungen.Bundesministerium für Justiz3/6/2014XXV
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Zusammenfassung
Das AUG 2014 vereinheitlicht das Verfahren zur grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, legt das Bundesministerium für Justiz als zentrale Behörde fest und regelt Antragstellung, Verfahrensarten, Verfahrenshilfe sowie Gebührenbefreiungen.Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft ein einheitliches Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug, das auf der EU‑Unterhaltsverordnung sowie dem New Yorker und Haager Unterhaltsübereinkommen basiert.
- Das Bundesministerium für Justiz wird als zentrale Behörde bestimmt; es koordiniert den Informationsaustausch, die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen und unterstützt Gerichte bei der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung.
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