<!--[-->Novelle zum Informationsweiterverwendungsgesetz – Grundrecht auf Datenre‑Use<!--]-->
Novelle zum Informationsweiterverwendungsgesetz – Grundrecht auf Datenre‑Use
Ministerialentwurf vom 09.02.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das IWG, schafft ein generelles Recht zur Weiterverwendung von Dokumenten, erweitert den Geltungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive und verlangt offene, maschinenlesbare Formate sowie eine Gebührenbegrenzung auf Grenzkosten.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2/10/2015XXV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das IWG, schafft ein generelles Recht zur Weiterverwendung von Dokumenten, erweitert den Geltungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive und verlangt offene, maschinenlesbare Formate sowie eine Gebührenbegrenzung auf Grenzkosten.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt einen allgemeinen Grundsatz ein, dass Dokumente, die dem Geltungsbereich des IWG unterliegen, grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen – sowohl für kommerzielle als auch nicht‑kommerzielle Zwecke.
  • Logos, Wappen und Insignien sind von der Weiterverwendung ausgenommen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



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