Klarstellung des Eigentums bei unentgeltlichen Neuerwerbungen im Bundesmuseen‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 23.02.2015Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert das Eigentumsrecht bei Schenkungen und anderen unentgeltlichen Zuwendungen für Bundesmuseen und die ÖNB und führt eine Genehmigungspflicht für Veräußerungen ein.Bundeskanzleramt2/24/2015XXV
Museum
Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert das Eigentumsrecht bei Schenkungen und anderen unentgeltlichen Zuwendungen für Bundesmuseen und die ÖNB und führt eine Genehmigungspflicht für Veräußerungen ein.Schwerpunkte
- In § 1 Z 6 wird das Wort „Wien“ nach dem Begriff „Museum“ eingefügt, sodass das Naturhistorische Museum Wien explizit genannt wird.
- In § 4 Abs. 1 wird ein neuer Satz eingefügt, der regelt, dass unentgeltliche vertragliche Neuerwerbungen im Eigentum der Einrichtung oder des Bundes verbleiben und für Veräußerungen die Zustimmung des Bundeskanzlers erforderlich ist.
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