<!--[-->Neuregelung von Gift‑Bezugs‑ und Sachkundebestimmungen im Chemikalien‑Gesetz<!--]-->
Neuregelung von Gift‑Bezugs‑ und Sachkundebestimmungen im Chemikalien‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 04.03.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Chemikalien‑ und Biozidgesetz, führt Gift‑Bezugs‑ und Sachkundenachweise ein, aktualisiert EU‑Bezüge und legt neue Pflichten für Dossiers, Register und Gültigkeitsfristen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/5/2015XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Chemikalien‑ und Biozidgesetz, führt Gift‑Bezugs‑ und Sachkundenachweise ein, aktualisiert EU‑Bezüge und legt neue Pflichten für Dossiers, Register und Gültigkeitsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Einführung von § 41a (Giftbezugsbescheinigung) und § 41b (Sachkundennachweis), die den Umgang mit Giften stärker kontrollieren.
  • Verweis auf die EU‑Abfalldirektive wird von Richtlinie 2006/12/EG auf die neuere Richtlinie 2008/98/EG aktualisiert.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP


7C - Unterland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.