<!--[-->Einführung eines Opt‑out‑Verfahrens für den GVO‑Anbau in Österreich<!--]-->
Einführung eines Opt‑out‑Verfahrens für den GVO‑Anbau in Österreich
Ministerialentwurf vom 05.03.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um neue Regelungen, die der Bundesministerin für Gesundheit erlauben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im gesamten Land oder in Teilen davon zu beschränken. Zusätzlich gibt er Übergangsbestimmungen, die es ermöglichen, bereits laufende Zulassungsverfahren innerhalb einer kurzen Frist anzupassen.
Bundesministerium für Gesundheit3/6/2015XXV
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um neue Regelungen, die der Bundesministerin für Gesundheit erlauben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im gesamten Land oder in Teilen davon zu beschränken. Zusätzlich gibt er Übergangsbestimmungen, die es ermöglichen, bereits laufende Zulassungsverfahren innerhalb einer kurzen Frist anzupassen.

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin für Gesundheit kann während des GVO‑Zulassungsverfahrens verlangen, dass das gesamte Bundesgebiet oder Teile davon vom Anbau ausgeschlossen werden.
  • Die Aufforderung zur Beschränkung muss spätestens 45 Tage nach Weiterleitung des Bewertungsberichts an den Antragsteller erfolgen.
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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