Einführung eines Opt‑out‑Verfahrens für den GVO‑Anbau in Österreich
Ministerialentwurf vom 05.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um neue Regelungen, die der Bundesministerin für Gesundheit erlauben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im gesamten Land oder in Teilen davon zu beschränken. Zusätzlich gibt er Übergangsbestimmungen, die es ermöglichen, bereits laufende Zulassungsverfahren innerhalb einer kurzen Frist anzupassen.Bundesministerium für Gesundheit3/6/2015XXV
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Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um neue Regelungen, die der Bundesministerin für Gesundheit erlauben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im gesamten Land oder in Teilen davon zu beschränken. Zusätzlich gibt er Übergangsbestimmungen, die es ermöglichen, bereits laufende Zulassungsverfahren innerhalb einer kurzen Frist anzupassen.Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Gesundheit kann während des GVO‑Zulassungsverfahrens verlangen, dass das gesamte Bundesgebiet oder Teile davon vom Anbau ausgeschlossen werden.
- Die Aufforderung zur Beschränkung muss spätestens 45 Tage nach Weiterleitung des Bewertungsberichts an den Antragsteller erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.