Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – umfassende Reform des Straf- und Wirtschaftsrechts
Ministerialentwurf vom 12.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, das Suchtmittel‑ und Strafprozess‑Gesetz sowie weitere Unternehmens‑ und Finanzgesetze. Er führt neue Straftatbestände ein, erhöht Geld‑ und Freiheitsstrafen, passt Schwellenwerte von 3 000 €/50 000 € auf 5 000 €/500 000 € an und ersetzt den Begriff „gewerbsmäßig“ durch „berufsmäßig“.Bundesministerium für Justiz3/13/2015XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, das Suchtmittel‑ und Strafprozess‑Gesetz sowie weitere Unternehmens‑ und Finanzgesetze. Er führt neue Straftatbestände ein, erhöht Geld‑ und Freiheitsstrafen, passt Schwellenwerte von 3 000 €/50 000 € auf 5 000 €/500 000 € an und ersetzt den Begriff „gewerbsmäßig“ durch „berufsmäßig“.Schwerpunkte
- Der Begriff "grob fahrlässig" wird definiert und dient als Grundlage für höhere Strafen bei besonders schwere Fahrlässigkeit.
- Neue Erschwerungsgründe werden eingeführt, u. a. bei Gewalttaten gegen Schutz‑ oder Angehörige und bei besonders verwerflichen Motiven.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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