Gesetzesänderungen zur Vereinheitlichung von Forschung, Bildung und Datenschutz (2023‑2024)
Ministerialentwurf vom 13.02.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt rund 30 Bundesgesetze an das Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 an, vereinheitlicht Terminologie und führt zentrale Forschungs‑ sowie Mobilitätsdatenbanken ein. Die meisten Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2018.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/14/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf passt rund 30 Bundesgesetze an das Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 an, vereinheitlicht Terminologie und führt zentrale Forschungs‑ sowie Mobilitätsdatenbanken ein. Die meisten Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2018.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt für alle betroffenen Gesetze eine einheitliche Anwendung des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) ein und verankert die Straffreiheit für Hilfskräfte.
- Die Aufgaben der jeweiligen Gesellschaften (z. B. Austria Wirtschaftsservice) werden um die Vergabe von Förderungen, Innovationsberatung und Kreditvergabe erweitert.
Dokumente (PDFs)
Begleitschreiben
Vorblatt und WFA
Kurzinformation
Erläuterungen
Gesetzestext
Anhang 10
Anhang 11
Anhang 12
Anhang 13
Anhang 14
Anhang 15
Anhang 16
Anhang 17
Anhang 18
Anhang 19
Anhang 20
Anhang 21
Anhang 22
Anhang 23
Anhang 24
Anhang 25
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Anhang 7
Anhang 8
Anhang 9
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