Regelung von Typgenehmigungen und Marktüberwachung für Verbrennungsmotoren in nicht‑straßenverkehrlichen Maschinen
Ministerialentwurf vom 28.11.2018Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, welche Behörden in Österreich Typgenehmigungen erteilen und Marktüberwachung für Verbrennungsmotoren in nicht‑straßenverkehrlichen Maschinen durchführen. Er definiert Zuständigkeiten, Prüfverfahren, Sanktionen bis zu 100 000 € und die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für ausländische Antragsteller.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/29/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, welche Behörden in Österreich Typgenehmigungen erteilen und Marktüberwachung für Verbrennungsmotoren in nicht‑straßenverkehrlichen Maschinen durchführen. Er definiert Zuständigkeiten, Prüfverfahren, Sanktionen bis zu 100 000 € und die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für ausländische Antragsteller.Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist die zentrale Typgenehmigungsbehörde für alle Verbrennungsmotoren, die in nicht‑straßenverkehrliche Maschinen eingebaut werden.
- Die Marktüberwachung wird grundsätzlich von den Landeshauptleuten durchgeführt; für Motoren in Binnenschiffen und Eisenbahnfahrzeugen ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.