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Konsulargesetz – Regelung der konsularischen Aufgaben und Schutz für nicht vertretene Unionsbürger
Ministerialentwurf vom 02.12.2018

Zusammenfassung

Das Konsulargesetz schafft ein einheitliches Regelwerk für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, definiert zentrale Begriffe, legt den Umfang des Konsularschutzes fest und regelt das Verfahren sowie finanzielle Pflichten gegenüber nicht vertretenen Unionsbürgern.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres12/3/2018XXVI
diplomatische Beziehungen

Zusammenfassung

Das Konsulargesetz schafft ein einheitliches Regelwerk für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, definiert zentrale Begriffe, legt den Umfang des Konsularschutzes fest und regelt das Verfahren sowie finanzielle Pflichten gegenüber nicht vertretenen Unionsbürgern.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie Konsularbehörden, Vertretungsbehörden, nicht vertretene Unionsbürger und nahe Angehörige.
  • Konsularischer Schutz umfasst Hilfe bei Haft, Straftaten, schweren Unfällen, Todesfällen und Rückführung; die Gewährung kann eingeschränkt oder verweigert werden, wenn der Betroffene nicht ausreichend vorsorgt oder falsche Angaben macht.
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Kneissl Karin, Dr.

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