<!--[-->Umsetzung des Nagoya‑Protokolls – Bundesgesetz zu genetischen Ressourcen<!--]-->
Umsetzung des Nagoya‑Protokolls – Bundesgesetz zu genetischen Ressourcen
Ministerialentwurf vom 03.12.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf legt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 fest, regelt Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen und schätzt die jährlichen Kosten auf rund 72 000 €.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/4/2018XXVI
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf legt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 fest, regelt Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen und schätzt die jährlichen Kosten auf rund 72 000 €.

Schwerpunkte

  • Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wird als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 festgelegt.
  • Die Behörde muss Kontrollen durchführen und Nutzer von genetischen Ressourcen verpflichten, alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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