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Änderungen im Ausländerbeschäftigungs‑ und Aufenthaltsrecht: neue Gehaltsgrenzen, Lehrlings‑Aufenthaltstitel & Wegfall des Unterkunftsnachweises
Ministerialentwurf vom 28.02.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er senkt Gehaltsgrenzen für Schlüsselkräfte, führt den Aufenthaltstitel „Lehrling“ ein und lässt den Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte weg.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/1/2019XXVI
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er senkt Gehaltsgrenzen für Schlüsselkräfte, führt den Aufenthaltstitel „Lehrling“ ein und lässt den Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte weg.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 2a wird in § 5 AuslBG eingefügt, der die jährliche Höchstzahl für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer per Verordnung festlegt.
  • Die Mindestgehaltsgrenzen für sonstige Schlüsselkräfte werden gesenkt: bis zum 30. Lebensjahr mindestens 40 % und ab dem 30. Lebensjahr mindestens 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage des ASVG, jeweils zuzüglich Sonderzahlungen.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



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