Änderungen im Ausländerbeschäftigungs‑ und Aufenthaltsrecht: neue Gehaltsgrenzen, Lehrlings‑Aufenthaltstitel & Wegfall des Unterkunftsnachweises
Ministerialentwurf vom 28.02.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er senkt Gehaltsgrenzen für Schlüsselkräfte, führt den Aufenthaltstitel „Lehrling“ ein und lässt den Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte weg.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/1/2019XXVI
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er senkt Gehaltsgrenzen für Schlüsselkräfte, führt den Aufenthaltstitel „Lehrling“ ein und lässt den Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte weg.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 2a wird in § 5 AuslBG eingefügt, der die jährliche Höchstzahl für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer per Verordnung festlegt.
- Die Mindestgehaltsgrenzen für sonstige Schlüsselkräfte werden gesenkt: bis zum 30. Lebensjahr mindestens 40 % und ab dem 30. Lebensjahr mindestens 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage des ASVG, jeweils zuzüglich Sonderzahlungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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